Sie haben Ihre Einkommensteuererklärung bisher selbst erstellt, haben aufgrund der regelmäßigen und umfangreichen Steuerrechtsänderungen aber das Gefühl, den Überblick verloren zu haben?
Sie haben keine Lust, bis zum 31. Mai unter Zeitdruck und nach Feierabend/am Wochenende Steuerfachliteratur zu wälzen und nie sicher zu sein, ob Sie an alles gedacht und alles richtig gemacht haben?
Sie möchten sich mit der Einreichung der Steuererklärung bis zum 31. Dezember Zeit lassen können, ohne das Finanzamt um Fristverlängerung bitten zu müssen?
Sie möchten Ihre Energie für Ihre Karriere nutzen oder schlicht Ihre Freizeit genießen?
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab und erstellen Ihre Steuererklärung für Sie. Wir arbeiten die Erklärung präzise aus und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.
Wir erörtern im Rahmen der Erstellung Ihrer Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen, welche Steuervorteile Sie nutzen können und geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Steuerbelastung minimieren können. Wir prüfen, ob Sie zum Beispiel:
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können,
- die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen,
- sich als Ehepaar gemeinsam veranlagen lassen sollen,
- Ihre Kita-Kosten oder die Ausgaben für einen Babysitter absetzen können,
- Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen können
- Aufwendungen für Ihre Pflege oder die eines Angehörigen steuerlich geltend machen können
- u.v.m.
Sie haben noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben, möchten nun aber wissen, ob Sie dazu verpflichtet sind oder ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt? Wir prüfen Ihre Steuererklärungspflicht bzw. ermitteln, ob sich die freiwillige Einreichung lohnt.
Auch nach der Anfertigung Ihrer Steuererklärung sind wir selbstverständlich gerne für Sie da. Weicht der Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil von der eingereichten Steuererklärung ab, setzen wir Ihre Ansprüche im Rechtsbehelfsverfahren und – wenn nötig – im finanzgerichtlichen Verfahren durch.
Für die Zukunft prüfen wir, ob ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bzw. Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen möglich und sinnvoll ist.